Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34613
OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20 (https://dejure.org/2020,34613)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.10.2020 - 2 MB 9/20 (https://dejure.org/2020,34613)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Oktober 2020 - 2 MB 9/20 (https://dejure.org/2020,34613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,34613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2012 - 4 LB 3/12

    Heranziehung der Eigentümer eines Grundstücks im unbeplanten Innenbereich einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20
    Eine teilweise in der Rechtsprechung für erforderlich gehaltene schätzungsweise Veranschlagung der fiktiven Kosten einer Wiederherstellung der alten Fahrbahn nach anderweitigen Erfahrungssätzen der Gemeinde und eine nach dem Verhältnis der durch die Baumaßnahmen betroffenen Flächen von Kanal und Straße zu bemessende Aufteilung einer geschätzten Ersparnis (vgl. hierzu etwa OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 15 A 1189/10 -, Juris Rn. 32; Hessischer VGH, Beschluss vom 18. August 2010 - 5 B 1254/10 -, Juris Rn. 5; OVG Saarland, Urteil vom 29. September 2005 - 1 R 9/05 -, Juris Rn. 45) würde ohne Not und rechtliche Veranlassung einen Fremdkörper in die Grundsätze der straßenausbaubeitragsrechtlichen Aufwandsermittlung einführen, der im Übrigen mit erheblichem Aufwand sowie gesteigerter Fehleranfälligkeit und Rechtsunsicherheit für die Gemeinden verbunden wäre und zudem konsequenterweise im Hinblick auf jede andere Maßnahme - wie etwa die Verlegung von Versorgungsleitungen - betrieben werden müsste, die nicht direkt den Straßenausbau betrifft (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, Juris Rn. 55; Habermann in: Habermann/ Arndt, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein , § 8 Rn 304; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Kommentar , § 8 Rn. 447a ff.).

    Ein solcher (fiktiver) Wert der aufgenommenen Granitgroßpflastersteine war - wie das Verwaltungsgericht ebenfalls zutreffend annimmt - bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes nicht mindernd zu berücksichtigen, weil für den Aufwand nach § 8 Abs. 3 Satz 1 KAG allein die tatsächlich entstandenen Kosten maßgeblich sind und die Aufnahme von (wenn auch werthaltigem) Altmaterial nicht mit einem Wertzufluss an die Gemeinde, die nach wie vor Eigentümerin des vormals in die Straße verbauten Materials bleibt, verbunden ist (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2012 - a.a.O. -, Juris Rn.. 57 mwN.; Habermann in: Habermann/ Arndt, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein , § 8 Rn 307; a.A. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 L 207/10 -, Juris Rn. 7 mwN.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09

    Eine durch den Ausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt als Annahme einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20
    Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (stRspr. des Senats, vgl. Urteil vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, Juris Rn. 52 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2010 - 15 A 1189/10

    Erstmalige Einbau einer Frostschutzschicht als beitragsfähige Verbesserung i.S.d.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20
    Eine teilweise in der Rechtsprechung für erforderlich gehaltene schätzungsweise Veranschlagung der fiktiven Kosten einer Wiederherstellung der alten Fahrbahn nach anderweitigen Erfahrungssätzen der Gemeinde und eine nach dem Verhältnis der durch die Baumaßnahmen betroffenen Flächen von Kanal und Straße zu bemessende Aufteilung einer geschätzten Ersparnis (vgl. hierzu etwa OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 15 A 1189/10 -, Juris Rn. 32; Hessischer VGH, Beschluss vom 18. August 2010 - 5 B 1254/10 -, Juris Rn. 5; OVG Saarland, Urteil vom 29. September 2005 - 1 R 9/05 -, Juris Rn. 45) würde ohne Not und rechtliche Veranlassung einen Fremdkörper in die Grundsätze der straßenausbaubeitragsrechtlichen Aufwandsermittlung einführen, der im Übrigen mit erheblichem Aufwand sowie gesteigerter Fehleranfälligkeit und Rechtsunsicherheit für die Gemeinden verbunden wäre und zudem konsequenterweise im Hinblick auf jede andere Maßnahme - wie etwa die Verlegung von Versorgungsleitungen - betrieben werden müsste, die nicht direkt den Straßenausbau betrifft (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, Juris Rn. 55; Habermann in: Habermann/ Arndt, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein , § 8 Rn 304; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Kommentar , § 8 Rn. 447a ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20
    Die Wiederverwertung bleibt jedoch kostenneutral (vgl. Urteil des Senats vom 30. April 2003 - 2 LB 105/02 -, NordÖR 2003, Seite 424; a.A. unter Bezugnahme auf überholte Rechtsprechung des Senats wohl Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Kommentar , § 8 Rn. 440 mwN.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01

    Zentrale Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsanlage, Abwassergebühr,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20
    Die Wiederverwertung bleibt jedoch kostenneutral (vgl. Urteil des Senats vom 30. April 2003 - 2 LB 105/02 -, NordÖR 2003, Seite 424; a.A. unter Bezugnahme auf überholte Rechtsprechung des Senats wohl Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Kommentar , § 8 Rn. 440 mwN.).
  • OVG Saarland, 27.09.2005 - 1 R 9/05

    Beitragsrecht; Verbindung von Straßenausbau und Kanalerneuerung; Gutschrift der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20
    Eine teilweise in der Rechtsprechung für erforderlich gehaltene schätzungsweise Veranschlagung der fiktiven Kosten einer Wiederherstellung der alten Fahrbahn nach anderweitigen Erfahrungssätzen der Gemeinde und eine nach dem Verhältnis der durch die Baumaßnahmen betroffenen Flächen von Kanal und Straße zu bemessende Aufteilung einer geschätzten Ersparnis (vgl. hierzu etwa OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 15 A 1189/10 -, Juris Rn. 32; Hessischer VGH, Beschluss vom 18. August 2010 - 5 B 1254/10 -, Juris Rn. 5; OVG Saarland, Urteil vom 29. September 2005 - 1 R 9/05 -, Juris Rn. 45) würde ohne Not und rechtliche Veranlassung einen Fremdkörper in die Grundsätze der straßenausbaubeitragsrechtlichen Aufwandsermittlung einführen, der im Übrigen mit erheblichem Aufwand sowie gesteigerter Fehleranfälligkeit und Rechtsunsicherheit für die Gemeinden verbunden wäre und zudem konsequenterweise im Hinblick auf jede andere Maßnahme - wie etwa die Verlegung von Versorgungsleitungen - betrieben werden müsste, die nicht direkt den Straßenausbau betrifft (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, Juris Rn. 55; Habermann in: Habermann/ Arndt, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein , § 8 Rn 304; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Kommentar , § 8 Rn. 447a ff.).
  • VGH Hessen, 18.08.2010 - 5 B 1254/10

    Straßenausbaubeitrag - Geschossflächenmaßstab

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20
    Eine teilweise in der Rechtsprechung für erforderlich gehaltene schätzungsweise Veranschlagung der fiktiven Kosten einer Wiederherstellung der alten Fahrbahn nach anderweitigen Erfahrungssätzen der Gemeinde und eine nach dem Verhältnis der durch die Baumaßnahmen betroffenen Flächen von Kanal und Straße zu bemessende Aufteilung einer geschätzten Ersparnis (vgl. hierzu etwa OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 15 A 1189/10 -, Juris Rn. 32; Hessischer VGH, Beschluss vom 18. August 2010 - 5 B 1254/10 -, Juris Rn. 5; OVG Saarland, Urteil vom 29. September 2005 - 1 R 9/05 -, Juris Rn. 45) würde ohne Not und rechtliche Veranlassung einen Fremdkörper in die Grundsätze der straßenausbaubeitragsrechtlichen Aufwandsermittlung einführen, der im Übrigen mit erheblichem Aufwand sowie gesteigerter Fehleranfälligkeit und Rechtsunsicherheit für die Gemeinden verbunden wäre und zudem konsequenterweise im Hinblick auf jede andere Maßnahme - wie etwa die Verlegung von Versorgungsleitungen - betrieben werden müsste, die nicht direkt den Straßenausbau betrifft (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, Juris Rn. 55; Habermann in: Habermann/ Arndt, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein , § 8 Rn 304; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Kommentar , § 8 Rn. 447a ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2019 - 6 B 11122/19

    Umfang der Prüfung der Erhebung des Ausbaubeitrags im Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20
    Deshalb führen Bedenken des Abgabenpflichtigen, die allenfalls Auswirkungen auf die Höhe der angeforderten Abgabe in geringerer Höhe haben können, nicht zur vollständigen, sondern ggfs. zur teilweisen Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. September 2019 - 6 B 11122/19 -, Juris Rn. 5-6, wonach bei geringfügigen Auswirkungen auf die Höhe der Abgabe eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung auch nur in diesem Umfang nicht angezeigt sei).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2016 - 2 MB 12/16

    Beitragspflicht für ein Hinterliegergrundstück; Analogiefähigkeit des § 6 Abs 5

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20
    Ernstliche Zweifel liegen dabei bereits dann vor, wenn der Erfolg einer Klage oder eines Rechtsmittels zumindest ebenso wahrscheinlich wie ihr Misserfolg ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 1998 - 2 M 7/98 -, Juris Rn. 20 und vom 21. Juli 2016 - 2 MB 12/16 -, Juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 M 7/98

    Teilbescheid; Beitragsschuldner; Restbetrag; Beitragspflichtiger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20
    Ernstliche Zweifel liegen dabei bereits dann vor, wenn der Erfolg einer Klage oder eines Rechtsmittels zumindest ebenso wahrscheinlich wie ihr Misserfolg ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 1998 - 2 M 7/98 -, Juris Rn. 20 und vom 21. Juli 2016 - 2 MB 12/16 -, Juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2011 - 4 L 207/10

    Einstufung einer Straße im Ausbaubeitragsrecht als Anliegerstraße; Verpflichtung

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 2 LA 85/19

    Ausbaubeitragsrecht: Austausch der Rechtsgrundlage; Abnahme unter Vorbehalt;

    Was für die eine Einrichtung ein markantes Merkmal oder einen markanten Punkt mit trennender Wirkung ausmacht, kann bei einer anderen Einrichtung in ihrer Gesamterscheinung kaum auffallen(vgl. Senatsurteile vom 8. Juli 2021 - 2 LB 99/18 -, juris Rn. 40 und vom 10. März 2022 - 2 LB 18/20 -, juris Rn. 96; Senatsbeschlüsse vom 11. April 2011 - 2 MB 10/11 -, juris Rn. 6, und vom 26. Oktober 2020 - 2 MB 9/20 -, juris Rn. 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 LA 61/19
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 11. Februar 1998 -? 2 L 79/96 -?, juris Rn. 48-49; vom 30. April 2003 - 2 LB 105/02 -?, NordÖR 2003, 422; Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 2 MB 9/20 -?, juris Rn. 8 sowie zuletzt Beschluss vom 5. Juli 2023 - 2 LA 30/19 -?, noch nicht veröffentlicht) und auch des zwischenzeitlich für Straßenausbaubeiträge zuständigen 4. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -?, juris Rn. 53-55, 57), dass für den Aufwand nach § 8 Abs. 3 Satz 1 KAG allein die tatsächlich entstandenen Kosten maßgeblich sind.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen

    Hierunter fallen sowohl der verändernde Um- und Ausbau mit dem Ziel einer verkehrstechnischen Verbesserung als auch die schlichte Erneuerung, bei der ohne wesentliche bauliche Änderung oder Umgestaltung lediglich der alte, abgenutzte Straßenbestand ersetzt wird (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 9 C 2.17 -, juris, Rn. 22; Urteil des Senats vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris, Rn. 6 zur Schaffung einer "Veloroute" als Anlass für den Straßenausbau; Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2020 - 2 MB 9/20 -, juris, Ls 2 und Rn. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Von zwei separaten Einrichtungen ist nur dann auszugehen, wenn Umstände vorliegen, die eine Zäsur begründen (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2021 - 2 LB 99/18 -, juris Rn. 42; Senatsbeschlüsse vom 11. April 2011 - 2 MB 10/11 -, juris Rn. 6, und vom 26. Oktober 2020 - 2 MB 9/20 -, juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht